Urkunde 1556 Oktober 29

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Die Eheberedung zwischen Vridach von Laer zu Geinegge und Margaretha von den Berge datiert auf den 29. Oktober 1556.

Regest

Eheberedung zwischen Vridach von Laer zu Geinegge, Sohn des + Anthonis von Laer und der Petronella Vridag, und der Margaretha von den Berge, Tochter des + Dederich von den Berge und der Anna von Wullen. Vridach von Laer soll seine beiden Häuser zu Geinegge und Hövel (Hoevell) mit allem Zubehör in die Ehe einbringen. Margaretha soll anstelle ihres elterlichen Erbteils ihrem Mann 4000 rheinische Gulden an Brautschatz zubringen. Diese 4000 Gulden will Margarethas Bruder Dederich von den Berge in folgender Weise zahlen: 2000 Gulden bei der Heimführung oder innerhalb eines Jahres nach Datum dieser Eheberedung, 1000 Gulden innerhalb eines Jahres nach Dederichs Heirat und 1000 Gulden an Martini (November 11) 1560. Zusätzlich soll Margaretha mit Kleidern und Schmuck nach ritterlicher Art und Brauch des Stifts Münster ausgestattet werden. Dafür verzichten Margaretha und Vridach auf jeglichen Anspruch an Margarethas elterlichen Gütern sowie an den Erbschaften ihres Vaters, ihres verstorbenen Bruders und am Nachlaß ihrer Mutter bei deren Tod. Dieser Verzicht soll vor dem Offizial des Hofes zu Münster bekräftigt werden. Vridach von Laer soll Margaretha nach dem Beischlaf mit einem Erbe beleibzüchtigen, dessen Nutzung ihr zustehen soll. Sollte Vridach vor Margaretha ohne Leibeserben sterben, soll Margaretha zusätzlich zu ihrem Brautschatz 2000 Gulden erhalten, bevor sie das Haus Geinegge räumt. Ihre Morgengabe und frauliche Gerechtigkeit bleibt ihr vorbehalten. Sollte Margaretha vor Vridach ohne Leibeserben sterben, darf Vridach von dem Brautschatz 2000 Gulden behalten, soll jedoch binnen eines Jahres nach Margarethas Tod die übrigen 2000 Gulden samt Kleidern und Schmuck an ihre nächsten Erben zurückgeben. Sind der Ehe Kinder entsprossen und stirbt Vridach vor Margarethe, bleibt diese in sämtlichen Gütern sitzen. Sollte sie sich mit ihren Kindern nicht vertragen, soll sie mit einer ausreichenden Leibzucht nach Landesbrauch bzw. mit einem Drittel der Güter samt einer Wohnung in Hamm, Münster oder Kamen versorgt werden. Zum Geinegger Erbgut sollen auch Pfandbriefe zählen, die Vridach oder sein Vater angekauft haben. Güter, die während der Ehe erworben wurden, sollen bei kinderlosem Tod des Ehepaars gleichmäßig ihren nächsten Erben zufallen. Bei dieser Eheberedung waren auf Seiten des Bräutigams Johan Fürstenberg zu Höllinghofen (Hulckinckhoeve), Georg Sigberg zu Wischlingen (Wiß-), Georg Deutzscher zu Rödinghausen (Rudinckhusen), Vincentz von Laer zu Laer, Jacob Furstenbergh zu Herbeck, Frederich von Laer und Everdt Spicker beteiligt, auf Seiten der Braut Reinar von Raesfelt zu Lüttinghof (Luttiken hoeve), Diderich von den Berge zum Neuengraben (Nuengraeve), Johan van Langen zu Köbbing (Koppinck), Joachim Droste zu Senden, Johan von Schonebeck zu Nienberge (Nuenberge), Schotte Vridach zu Buddenburg (-borgh), Sander Drost und Dederich von Langen. Von dem Vertrag sind drei Ausfertigungen für die Witwe von Laer, für Vridach von Laer und für Dederich von den Berge hergestellt worden. Es unterschreiben Petronella Witwe von Laer, Margaretha von den Berge und Frederich von Laer. Es siegeln Vridach von Laer, Dederich von den Berge, Johan Furstenbergh, Georg Sigbergh, Georg Deutzscher, Vincentius von Laer, Reinar von Raesfelt, Johan von Langen, Joachim Droste und Johan von Schonebeck.

Siegel

10 anhängende Siegel:
1. Vridach von Laer,
2. Dederich von den Berge,
3. Johan Furstenbergh,
4. Georg Sigbergh,
5. Georg Deutzscher (undeutlich),
6. Vincentius von Laer (beschädigt),
7. Reinar von Raesfelt (beschädigt),
8. (ab),
9. Joachim Drost,
10. Johan von Schonebeck.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden, Nr. 1234

Siehe auch