Johann Gottfried Rademacher I

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Johann Gottfried Rademacher (der Ältere) (* 1723; † 29. Mai 1780 in Hamm) war von 1753 bis 1780 Landrichter in Hamm.

Familie

Von seinen Kindern sind namentlich Dr. med. Johann Gottfried Rademacher (1772-1850) und Henrich Reinhard Rademacher bekannt.

Leben

Im Rahmen der Neuordnung des Gerichtswesens in Preußen wurde mit Verordnung vom 3. Oktober 1753 Johann Gottfried Rademacher, der bisherige Richter in Hamm, zum Landrichter in Hamm ernannt. 1773 wurde er seitens der Regierung mit der heiklen Aufgabe betraut, eine gütliche Einigung mit den Gläubigern des vom Konkurs bedrohten Diedrich Adolph von der Recke herbeizuführen, der 1770 wegen seiner zerrütteten finanziellen Verhältnisse als Landrat des Kreises Hamm abgesetzt worden war. Rademacher verstarb als Justizrat am 29. Mai 1780 in Hamm und wurde in der Martin-Luther-Kirche auf dem Chor begraben.