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Jülich-Klevischer Erbfolgekrieg

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Der Jülich-Klevische Erbfolgekrieg fand von 1609 bis 1614 statt. Obwohl Hamm davon nicht direkt betroffen war, bedeutete der Erbfolgekrieg einen massiven Einschnitt für die Stadt.

Die Ereignisse des Erbfolgekrieges

Der letzte Jülich-klevische Herzog Johann Wilhelm verstarb im Jahr 1609. Als Graf von der Mark war er auch Landesherr für Hamm gewesen. Da er kinderlos geblieben war, erhoben verschiedene Länder Anspruch auf den territorialen Nachlass. Besondere Ansprüche konnten dabei Pfals-Neuburg und Brandenburg erheben. Um sich gegen ein Schiedsgericht vor dem Kaiser zu wappnen, taten sich beide Mächte zusammen und erklärten sich zu gemeinsamen Besitzenden (Possidierenden) der jülich-klevischen Lande. Einzig die Garnison in Jülich widersetzte sich. Dort wurde eine kaisertreue Regierung eingesetzt. Nach der erfolgreichen Belagerung im August 1610 war die gemeinsame Herrschaft von Brandenburg und Pfalz-Neuburg zunächst gesichert. Doch kam es bald zu Streitigkeiten zwischen den beiden Possidierenden, die sich auf die angrenzenden Staaten (Frankreich, die spanischen Niederlande, die niederländischen Generalstaaten, England) auszuweiten drohten. Daher wurde im Vertrag von Xanten am 12. November 1614 die Gebiete von Jülich-Kleve unter Brandenburg und Pfalz-Neuburg aufgeteilt. Brandenburg erhielt u.a. die Grafschaft Mark. Gelöst war der Erbfolgestreit nicht, vielmehr zog er sich durch den gesamten Dreißigjährigen Krieg hindurch.

Die vorübergehende Lösung war allerdings mit einer zunehmenden Militarisierung der jülich-klevischen Gebiete verbunden. Auf Seiten von Pfalz-Neuburg traten die Spanier unter General Spinola auf, während die Brandenburger - mangels eigener militärischer Kräfte - auf Truppen aus den niederländischen Generalstaaten zurückgreifen mussten.

Die Konsequenzen für Hamm

Die Stadt Hamm kam mit dem Jahr 1609 unter die Landeshoheit der Brandenburger, wurden damit späterhin automatisch Teil von Preußen.

Dies hatte Auswirkungen auf das religiöse Leben in Hamm. Durch den Wechsel des Sigismund von Brandenburg zum reformierten Bekenntnis wurde die Grafschaft Mark nach dem Grundsatz cujus regio, eius religio ebenfalls reformierten Glaubens.

Militärisch gesehen wurde mit vier statischen Kompagnien die Stadt Hamm zur Garnisonsstadt für fremde Truppen, und zwar bis nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. [1]

Anmerkungen

  1. vgl. Paul Börger:Hamm und seine Garnison im 17. und 18. Jahrhundert. Witten (1929). S. 7