Bismarckstraße 3

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Begriffsklärung.png Dieser Artikel behandelt das Baudenkmal Bismarckstraße 3, für die dort ansässige Justizvollzugsanstalt siehe hier.
Bismarckstraße 3
Justizvollzugsanstalt (JVA)
Bismackstr._3_(Hamm)_JVA.JPG
Bezirk Hamm-Mitte
Stadtteil Mitte
Adresse Bismarckstraße 3
PLZ 59065
Typ Öffentliches Gebäude
Existiert seit 1927/28
Denkmalliste Stadt Hamm No. 241 seit dem 22. April 1998
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Stand der Daten 18.10.2022

Das viergeschossige Gebäude Bismarckstraße 3 wurde in den Jahren 1927/28 als Gerichtsgefängnis erbaut und steht seit April 1998 unter Denkmalschutz.

Baugeschichte / -beschreibung

Baudenkmaleintrag

Die JVA Bismarckstraße 3 ist bedeutend für die Stadt Hamm und für die Geschichte des Menschen in der Region. Sie dokumentiert anschaulich zeittypische Vorstellungen der 1920er Jahre über den Strafvollzug bzw. von der Verwahrung von Untersuchungsgefangenen.
Für ihre Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche, hier bau- und justizgeschichtliche Gründe. Die JVA Hamm stellt ein bemerkenswertes Beispiel des konservativen staatlichen Baus im Preußen der Weimarer Republik dar. Vorherrschend ist hier eine “sprechende” Architektur, die mit traditionellem Repertoire Inhalte vermittelt. Während die Rechtsprechung (amtsgericht, Oberlandesgericht) wie auch die Verwaltung des Gerichtsgefängnisse in noblen, jedoch monumentalen Formen gekleidet ist, schließt sich der eigentliche Gefängnisbau wie eine Festung nach außen hin ab.
Der Denkmalwert erstreckt sich auf die gesamte Bausubstanz. [1]

Bilder

Einzelnachweise

  1. vgl. Denkmalwertbegründung - zitiert nach Denkmalliste der Stadt Hamm, Bestandsverzeichnis lfd. Nummer 241

Literaturnachweis

  • N.N.: Baudenkmalbeschreibung No. 241, Stadt Hamm - 65/Untere Denkmalbehörde

Geografische Koordinaten

Koordinaten: 51° 40' 37.64" N, 7° 49' 12.16" O