Bürgerkapitäne

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Die Bürgerkapitäne (Bürgerkapitäns) befehligten jeweils eine Bürgerkompagnie. Es gab 4 Kompagnien, die der Hofeneinteilung entsprachen. Diese 4 Kompagnien unterteilten sich wiederum in Rotten. Jede Kompagnie wurde von 4 Offizieren geführt[1], deren ältester als Bürgerkapitän das Kommando hatte. 4 Bürgerkapitäne sind nach Lappe noch für das Jahr 1781 belegt.

Anmerkungen

  1. Diese Zahl beschloss die Bürgerschaft 1695; vgl. Lappe, S. 124.

Literatur

  • Lappe: Hamm im Mittelalter und in der Neuzeit", in: 700 Jahre Stadt Hamm (Westf.), Hamm 1927, Nachdruck Werl 1973, S. 124.