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Urkunde 1600 Februar 25

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Der Rat der Stadt Hamm erklärt am 25. Februar 1600, dass der Propst der Kölner Kirche Maria ad Gradus jederzeit als Archidiakon von Dortmund und als Archidiaconus superior der Pfarrei zu Hamm, auch vom Herzog v. Jülich etc. angesehen worden ist.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2247
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