Urkunde 1637 Juli 11

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Elisabeth von der Recke verzichtet am 11. Juli 1637 nach Zahlung des Brautschatzes auf alle Erbansprüche gegenüber ihrem Vater Dietrich von der Recke (zu Haus Reck).

Regest

Clamor Dietherich von Rheden zu Wichteringhausen und Elisabeth von der Reck, Eheleute, verzichten, nachdem der Ehefrau ihr Brautschatz mit 10000 Reichsthaler gezahlt ist, auf alles Erbrecht an das Vater- und Muttergut der Ehefrau ihrem Vater Diederich von der Reck gegenüber vor dem Notar und Gerichtsschreiber zu Camen Johan Knust.

Vor dem Richter zu Camen Henrich Gerlich wird dieser Verzicht nicht gethätigt, weil der Diederich von der Reck mit demselben im Prozesse liegt; jedoch soll dieser notarielle Verzicht gleiche Kraft, wie ein gerichtlicher haben.

Zeugen: Wilhelm Schule, ältester Pastor zu Camen, und Johan Neuhaus, Konrector zu Camen und Vicar zu Herringen.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden