Urkunde 1618 Juli 10
Gerhard Valke von Galen zum Ermelinghof und seine Ehefrau Margaretha Hugenpoedt erklären am 10. Juli 1618, Eberhard von Galen, Komtur zu Steinfurt, ihr Vetter, habe aus Zuneigung zu ihrem Sohn Eberhard Dietrich, dessen Taufpate er ist, verschiedene Schuldverschreibungen über ein Kapital von 4.250 Reichstalern übernommen. Es bleibt ihm vorbehalten, seine Forderungen bei dem Diskussionsprozess von Haus Galen geltend zu machen. Für den Fall, dass der Komtur in Not gerät, verpflichten sich die Eheleute, ihm beizustehen und ihn auf Haus Ermelinghof, seinem Elternhaus, aufzunehmen.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten