Urkunde 1578 November 20

Der Offizial des Bischofs von Münster weist am 20. November 1578 an, den Hermann Ketteler in die Güter des Johann von Beverförde einzuweisen, insbesondere in die Burg Oberwerries.

Wappen der Familie von Beverförde

Regest

Der Offizial des Hofes zu Münster macht den Pfarrern in Heessen und Dolberg bekannt, dass er vor kurzem auf Ersuchen des Hermann Ketteler zu Assen den Johann von Beverfoirde zu Oberwerries und Wimesloe und dessen jetzige Frau in das Paradies des Domes zu Münster geladen habe wegen eines Schadlosbriefes über ein Kapital von 3000 rheinischen Gulden mit einer Rente von 180 Gulden, welche an Marien Lichtmeß diesen Jahres fällig geworden sei. Der Schadlosbrief sei dem Hermann Ketteler von Johann von Beverfoirde und dessen verstorbener Frau Agnes von Nehem mit dem Versprechen, ihn wegen der erwähnten Schuld schadlos zu halten, und unter Verpfändung von Beverfoirdes Burg Oberwerries und seiner freieigenen Güter Woesthoff, Steinhoff und Leistenhoff im Kirchspiel Dolberg in der Bauerschaft Guessen übergeben worden. Zum Termin der Ladung, die zum 17. Oktober angesetzt gewesen sei, sei der Geladene nicht erschienen, woraufhin Ketteler die Einweisung in die Pfandgüter verlangt habe. Der Offizial gebietet nunmehr die Einweisung des Hermann Ketteler in die genannten Güter und weist die Gografen und Richter an, binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden dieses Spruchs, den Hermann Ketteler in den Besitz dieser Güter zu setzen, bis er entschädigt ist. Zuwiderhandeln soll mit einer Strafe von 500 Gulden geahndet werden. Reddite litteras sigillatas". Der Austeller siegelt.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

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Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden, Nr. 1550

Siehe auch