Urkunde 1447 Mai 19
Dietrich und sein Bruder Johann von der Recke einigen sich am 19. Mai 1447 hinsichtlich der Aufteilung des elterlichen Erbes.
Regest
Erbscheidung zwischen Dietrich und Johann v.d. Recke, wonach erhalten soll von dem väterlichen und mütterlichen Erbe der bruder Dietrich, die Johann von Volmarstein und Elisabeth, seine Frau besessen haben. Johann aber soll die Hälfte des Gutes haben, das zum Hause Heeren gehört. Sie leisten gegenseitig auf ihr Erbe Verzicht und verabreden, dass Johann sich nicht eher mit dem dritten Bruder Godert einigen soll, bevor dieser sämtliche Briefe, die auf die Erbschaft Johanns von Volmarstein lauten, dem Dietrich ausgeliefert hat.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 12