Johann Friedrich Vetter

Johann Friedrich Vetter (* ? in Osnabrück; † ?) war von 1756 bis 1766 Professor der Rechte am Akademischen Gymnasium in Hamm.

Familie

Johann Friedrich Vetter war mit Christina Elisabeth Neistig verheiratet. Sohn Carl Balthasar wurde 1766 in Hamm lutherisch getauft.

Leben

Zunächst war Vetter Advokat beim Reichskammergericht in Wetzlar, zugleich königlich dänischer und herzoglich mecklenburgischer Hofrat. Am 27. Mai 1756 wurde Johann Friedrich Vetter als Professor der Rechte und der Politik am Akademischen Gymnasium in Hamm mit der Inauguralrede De usu & praestantia Doctrinae Mathematicae in studio juris eingeführt. Ein interessantes Detail dürfte wohl sein, dass bei der Ankündigung der Lehrveranstaltungen Vetters für das Sommersemester 1764 besonders darauf hingewiesen wird, dass er auch nach den Lehrveranstaltungen für die Korrekturen der Vorlesungsmitschriften zur Verfügung stehe!

Joh. Frid. Vetter, der Weltweisheit und der Rechten Doctor / auch Hofrath und der Rechten und Politik Professor publicus ordinarius, hat bereits am 26 Aprilis a. c. die in diesem halben Jahre, als nunmehro antrettenden Sommer, zu haltende Collegia unter GOttes Schutz und Beystand wieder lebhaft angefangen; als nemlich von 8. bis 9. Uhr ueber Struvens Kurtzen Begriff der Teutschen-Reichs-Historie; von 9. bis 10. Uhr über Struvii Jurisprudentiam Roman. German Forens; von 11. bis 12 Uhr über Mosers Grundriß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs; von 2. bis 3 Uhr über Achenwalls Staats-Verfassung der Europäischen Reiche; und von 3 bis 4 Uhr über seine geschriebene Grundsätze des so genannten Stili Curiae; da denn auch nach Ablauf dieser gedachten letzten Stunden, nemlich nach 4. Uhr die von seinen fleissigen Zuhörern ihm übergebene Ausarbeitungen, und zwar einem jeden insbesondere sorgsam corrigiret, und die Verbesserung der Fehler gezeiget werden. Und solcher Weise wird auf der Hohenschule zum Hamm durch den unausgesetzten Fleiß der verpflichteten Lehrer die Lust und Begierde derer Lernenden, um deren Verstand und Willen auszubessern, beständig vermehret, und aufs eyfrichste befordert: Wozu dann auch der Allerhöchste seinen reichen Seegen, milde Gnade, und erwünschendes Gedeyen, so wohl uns getreuen Lehrern, als auch allen fleissig Lernenden unter dem angenehmen Schatten-Zweige des Friedens, der Ruhe und des Eintrachts immerdar zum Besten der allgemeinen Wohlfart verleihen wolle!

Ab 1766? war er Obergerichts- und Regierungsadvokat des Herzogtum Holstein in Kiel. Sein genaues Todesdatum ist bislang nicht ermittelt.

Literatur

  • Möller: Kurze Historisch-Genealogisch-Statistische Geschichte der Hauptstadt Hamm, und der ursprünglichen Entstehung der Grafschaft Mark, nebst einigen Berichtigungen, Hamm 1803, Neudruck Osnabrück 1975, S. 103.
  • Johann Diederich von Steinen: Westphaelische Geschichte 4, Nachdruck Münster 1964, S. 631f.

Weblinks