Als Hofe[1] (fem., also die Hofe; Pl. die Hofen)[2] wurde in Hamm - wie in vielen westfälischen Städten - ein Stadtviertel bezeichnet. Nach Timm hat diese Hofengliederung verfassungsrechtliche, aber auch steuerliche und militärische Bedeutung.[3] So orientierten sich beispielsweise auch die 4 Bürgerkompagnien an der Hofen-Verfassung. Auch in Hamm lebte diese Hofen-Verfassung in Teilen bis in das 19. Jahrhundert fort. Das Stadtgebiet war in 4 Hofen eingeteilt. Für das 18. Jahrhundert ist bei Anlage des Hypothekenbuches die Gliederung in Osthofe, Südhofe, Westhofe und Nordhofe überliefert. Die Einteilung an sich ist aber wesentlich älter. Für die Städte Soest und Unna ist die Hofen-Verfassung bestens erforscht. Das Osthofentor in der Stadt Soest zeugt noch heute von dieser mittelalterlichen Stadteinteilung.


Anmerkungen

  1. Zum Begriff und zur Schreibweise vgl. Leopold Schütte: Wörter und Sachen aus Westfalen. 800 bis 1800, Münster 2007, S. 316f.
  2. zahlreiche Schreibvarianten: Hove (Sg.), Hoven (Pl.); auch der Hoven, also mask. in der Originalüberlieferung und der älteren Literatur vorkommend
  3. Vgl. Timm 1965, S. 46.