Bürgerkapitäne
Die Bürgerkapitäne (Bürgerkapitäns) befehligten jeweils eine Bürgerkompagnie. Es gab vier Kompagnien, die der Hofeneinteilung entsprachen. Diese vier Kompagnien unterteilten sich wiederum in Rotten. Jede Kompagnie wurde von vier Offizieren geführt[1], deren ältester als Bürgerkapitän das Kommando hatte. Vier Bürgerkapitäne sind nach Lappe noch für das Jahr 1781 belegt.
Anmerkungen
- ↑ Diese Zahl beschloss die Bürgerschaft 1695; vgl. Lappe, S. 124.
Literatur
- Lappe: Hamm im Mittelalter und in der Neuzeit in: 700 Jahre Stadt Hamm (Westf.). Hamm 1927, Nachdruck Werl 1973, S. 124.