Als Videoüberwachung wird die Erfassung von öffentlichen Orten mithilfe von Bild- und teils auch Tonaufzeichnungen von Überwachungskameras bezeichnet. Sie soll der Prävention durch Beobachtungsdruck sowie der Aufklärung von Straftaten durch Identifikation der Täter und die Dokumentation des Tathergangs dienen. Hierbei kann es um die Vermeidung von Vandalismus, aber auch die Aufklärung von Straftaten gehen. Ein weiterer Zweck von Videoüberwachung oder „Videobeobachtung“ ist die Erfassung der Situation im Straßenverkehr, etwa im Hinblick auf Staus und Unfälle.

Videoüberwachungsanlage vor dem Platz der Deutschen Einheit

In Hamm ist eine öffentliche Videoüberwachung an mehreren Orten fest installiert, etwa am Hauptbahnhof. Seit dem Frühjahr 2024 kommen im Innenstadtbereich auch mobile Beobachtungsanlagen zum Einsatz.

Stationäre Videoüberwachung

Eine stationäre bzw. dauerhafte Videoüberwachung oder Verkehrsbeobachtung im öffentlichen Raum findet in Hamm u. a. an folgenden Orten statt:

Im nicht-öffentlichen Raum findet Videoüberwachung etwa im Einzelhandel, insbesondere bei Supermärkten und Discountern, sowie in Einkaufszentren statt.

Mobile Videoüberwachung

 
Hinweistafel zur Videoüberwachung

Seit dem Frühjahr 2024 verfügt die Polizei Hamm über zwei geliehene mobile Videobeobachtungsanalagen, die der vorübergehenden Beobachtung eines vorher definierten Schwerpunktes dienen. Zum Einsatz kommt eine Anhängerlösung, die vom Landesamt für zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) selbst entwickelt und bereitgestellt wird. Der Anhänger ist mit einem ausfahrbarem Teleskop-Kamerasystem ausgestattet und wird mit Akkus betrieben. Eine Eigensicherung mit zwei Kameras und Alarmanlage soll ihn vor Angriffen schützen. Von den zehn verleihbaren Anlagen wurden Hamm – vorerst auf ein Jahr – zwei Geräte zugeteilt.

Zur Inbetriebnahme gab die Polizei folgende Pressemitteilung heraus:

„Die Polizei Hamm ist am Mittwoch, 10. April, im Bereich des Bahnhofsquartiers mit der mobilen Videobeobachtung an den Start gegangen. Die Videoanlage befindet sich auf einem speziellen Anhänger und ist daher flexibel an verschiedenen Punkten im Bahnhofsquartier einsetzbar. Zu Beginn steht sie an der Bahnhofstraße in Höhe des SiKo-Points. In Kürze beginnt die Polizei Hamm auch mit der mobilen Videobeobachtung im Bereich der Südstraße.

„Wir treten täglich für die Sicherheit der Menschen und auch für ihre gefühlte Sicherheit in dieser Stadt ein“, sagt Polizeipräsident Thomas Kubera. „Durch den Einsatz der Videobeobachtung und die Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in einer Gefahrensituation wird eine nachhaltige polizeiliche Gefahrenverhütung und -bekämpfung sowie eine Strafverfolgung sichergestellt.“

Die Videoüberwachung hat der Behördeneiter zunächst für ein Jahr angeordnet. In der Leitstelle der Polizei beobachten eigens dafür geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Live-Bilder und werten diese aus. Bei den betroffenen Bereichen handelt es sich um Kriminalitätsschwerpunkte in Hamm. Die Videobeobachtung ist zeitlich auf die besonders durch Kriminalität belasteten Zeiträume begrenzt, überträgt also nicht dauerhaft. Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Zum Zwecke der Strafverfolgung darf die Polizei die Videoaufnahmen länger speichern. Das Videografieren von Versammlungen in den Bereichen ist unzulässig und findet nicht statt. Bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel Wohnungen, Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen, werden im Vorfeld geschwärzt.

Das Teleskop-Kamerasystem ist auf eine Höhe von bis zu fünf Metern ausfahrbar und verfügt über sechs Kameras. Zwei Kameras sind sog. Sicherungskameras, die dauerhaft den unteren Bereich des Anhängers gegen Beschädigungen durch Unbefugte filmen. Personen, die den Anhänger gewaltsam angehen, lösen ein akustisches und optisches Signal aus und alarmieren die Polizei. Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung ergibt sich aus § 15a PolG NRW. Spezielle Hinweisschilder informieren die Bürgerinnen und Bürger über den Beginn der Video-Zonen. Über Beobachtungszeiten, -zonen und den Schutz ihrer Daten können sich Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Polizei Hamm unter https://hamm.polizei.nrw näher informieren.“

— Polizei Hamm, wa.de vom 10. April 2024[2]

Bahnhofsvorplatz und Bahnhofstraße

Ergänzend zur Einrichtung des SiKo-Points am Platz der Deutschen Einheit wurde 2024 durch den Polizeipräsidenten die allgemeine Videoüberwachung im Bahnhofsquartier angeordnet. Entsprechendes hatte die CDU zuvor nach drei Übergriffen am Wochenende des 13. und 14. Oktober 2023, davon zwei Messerangriffe, abermals gefordert.[3]

Die mobile Videoüberwachungsanlage wurde am 10. April 2024 erstmals eingeschaltet und kann vorläufig variabel an folgenden Standorten im Bahnhofsviertel aufgestellt werden:[4]

Südstraße

 
Videobeobachtungsanlage Südstraße

Eine baugleiche zweite Videoüberwachungsanalage kommt im Bereich der Südstraße zum Einsatz. Am 19. April wurde die Anlage hier erstmals in Betrieb genommen.[5] Sie kann an folgenden Standorten auf und an der „Meile“ zum Einsatz kommen:[4]

Siehe auch

Einzelnachweise