Urkunde Reichskammergericht H 229/867

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Wappen der Familie von Neheim

Aktenzeichen

H 229/867

Personen

Kläger:
1. Bürgermeister und Rat zu Hamm
2. des + Hans von Titz hinterlassener minderjähriger Sohn

Beklagter:
1. Fürstliche Kanzlei Kleve
2. Dietrich von Neheim zu Werries

Sachverhalt

Streitgegenstand: Die Kläger zu 1 hatten den Beklagten zu 2 wegen Totschlags des Hans von Titz (1591) zu einer Entschädigung von 1000 Talern und einer Strafe von 1500 Talern zugunsten der Stadtkasse verurteilt, das Hofgericht in Kleve sprach die Strafe aber dem klevischen Fiskus zu. Hiergegen richten sich die Klage und Berufung.

Instanzen

1. Hofgericht Kleve
2. Reichskammergericht 1612

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch A 030 Reichskammergericht