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HammWiki:Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. August 2021, 08:32 Uhr

Screenshot Homepage März 2012
Gründungsmitglieder des Vereins (von links nach rechts): Christof Pleimes (Kassenprüfer), Jochen Pawletta, Frederick Müller (Beisitzer) mit Maskottchen "Maxi", Dr. Detlef Berntzen (Kassenprüfer), Mike Neumann (2. Vorsitzender), Olaf Disselkötter (Schatzmeister), Michael Schelter, Tim Reckmann (1. Vorsitzender), nicht im Bild: Sergey Fritzler (Beisitzer)
HammWiki Stammtisch am 04.01.2012
HammWiki Stammtisch am 27.03.2012

Am 20. August 2008 fand die konstituierende Sitzung für einen Verein für das HammWiki statt. Der Name des Vereins lautet HammWiki - Verein zur Förderung des freien Wissens in Hamm. Die Gründungsversammlung fand ab 20:08 Uhr im Alten Brauhaus Henin statt.

HammWiki (Verein)
HammWiki (Webseite)

Weitere Projektseiten

Vorstand

  • Marco Safar, 1. Vorsitzender
  • Frank-Thomas Bonnemeyer, 2. Vorsitzender
  • Olaf Disselkötter, Schatzmeister
  • Martin Brunsmann, Beisitzer
  • Thomas Neuhaus, Beisitzer

Kassenprüfer

  • Tim Reckmann
  • Jochen Pawletta

Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Die Kassenprüfer wechseln jährlich. Letzte Wahlen am 25.08.2021.

Vereinsanmeldung

Der Verein wurde am 7. Oktober 2008 beim Amtsgericht Hamm als Verein eingetragen mit der Registernummer VR 1772.

Die Geburtsdaten sind aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht

Gründungsmitglieder

  • Tim Reckmann, 1. Vorsitzender
  • Mike Neumann, 2. Vorsitzender
  • Olaf Disselkötter, Schatzmeister
  • Frederick Müller, Beisitzer
  • Sergey Fritzler, Beisitzer
  • Dr. Detlef Berntzen, Kassenprüfer
  • Christof Pleimes, Kassenprüfer
  • Jochen Pawletta
  • Michael Schelter

Gemeinnützigkeit

Der Verein „HammWiki - Verein zur Förderung des freien Wissens in Hamm e.V.“ ist durch aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts Hamm für das Jahr 2018 vom 12. November 2019 wegen der Förderung der Bildung als besonders förderungswürdig im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO anerkannt worden. Wir sind berechtigt, Ihnen gemäß § 50 Abs. 1 EStDV eine Zuwendungsbestätigung zu erstellen, damit Sie Ihre Spende steuerlich absetzen können.