Kommunalwahlen in Hamm: Unterschied zwischen den Versionen

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Die 58 Mitglieder des Rates werden zur Hälfte in Kommunalwahlbezirken direkt gewählt, zur anderen Hälfte über die sog. „Reservelisten“. Nach der zweiten [[Kommunale Neuordnung|kommunalen Neuordnung]] im Jahr 1975 zur Großstadt Hamm, wurden bis zur Kommunalwahl 1994 die 59 Mitglieder des Rates in 30 Kommunalwahlbezirken direkt und mit 29 Mitgliedern über die Reservelisten gewählt. Die sieben Bezirksvertretungen der Stadtbezirke, welche im Jahr 1975 entstanden sind, werden durch die Bürgerschaft auf gesondertem Stimmzettel nach Listenverfahren gewählt. Sie hat je neunzehn Mitglieder.
Die 58 Mitglieder des Rates werden zur Hälfte in Kommunalwahlbezirken direkt gewählt, zur anderen Hälfte über die sog. „Reservelisten“. Nach der zweiten [[Kommunale Neuordnung|kommunalen Neuordnung]] im Jahr 1975 zur Großstadt Hamm, wurden bis zur Kommunalwahl 1994 die 59 Mitglieder des Rates in 30 Kommunalwahlbezirken direkt und mit 29 Mitgliedern über die Reservelisten gewählt. Die sieben Bezirksvertretungen der Stadtbezirke, welche im Jahr 1975 entstanden sind, werden durch die Bürgerschaft auf gesondertem Stimmzettel nach Listenverfahren gewählt. Sie hat je neunzehn Mitglieder.


Seit der Kommunalwahl von 1964 werden die Hammer Gremien in  Abständen von fünf Jahren gewählt. Bei der ersten Kommunalwahl im Jahr 1946 war der Rat für zwei Jahre gewählt. Von 1948 bis 1956 sowie von 1975 bis 1979 betrug die Wahlperiode jeweils vier Jahre, von 1961 bis 1964 einmalig drei Jahre. Eine Ausnahme in der Laufzeit der Legislaturperiode gab es bei der Wahl von 2014, in der die Gremien jeweils einmalig für 6 Jahre gewählt wurden. Eine weitere Besonderheit gab es 1968, Die nächste Kommunalwahl findet geplant im Jahr 2025 statt.
Seit der Kommunalwahl von 1964 werden die Hammer Gremien in  Abständen von fünf Jahren gewählt. Bei der ersten Kommunalwahl im Jahr 1946 war der Rat für zwei Jahre gewählt. Von 1948 bis 1956 sowie von 1975 bis 1979 betrug die Wahlperiode jeweils vier Jahre, von 1961 bis 1964 einmalig drei Jahre. Eine Ausnahme in der Laufzeit der Legislaturperiode gab es bei der Wahl von 2014, in der die Gremien jeweils einmalig für 6 Jahre gewählt wurden. Eine weitere Besonderheit gab es 1968, als aufgrund der ersten Kommunale Neuordnung der Stadtrat nur für etwas länger als ein Jahr gewählt war. Die nächste Kommunalwahl findet geplant im Jahr 2025 statt.


Bei der ersten Kommunalwahl der Nachkriegszeit [[1946]] in Hamm, wurde von der damaligen Militärregierung Bestimmungen über eine Wahl zu einer kommunalen Vertreterkörperschaft erlassen. Jeder Bezirk sollte zwischen 3.600 und 4.200 Einwohner umfassen. Der zu wählende Kandidat, sollte im Wahlbezirk seinen Wohnsitz haben und musste, nachdem er vom Entnazifizierungsauschuss auf seine politische Zuverläsigkeit überprüft worden war, die Genehmigung der Militärregierung haben. Insgesamt gab es acht Wahlbezirke, in dem jeweils die ersten drei Kandidaten mit den meisten Stimmen als direkt gewält galten. Somit wurden 24 Kandidaten direkt und 6 Kandidaten über Resevelisten in die Stadtverordnetenversammlung ([[Rat]]) gewählt. Jeder Wähler hatte bis zu drei Stimmen. Jedoch konnte ein Kandidat maximal nur eine Stimme bekommen.  
Bei der ersten Kommunalwahl der Nachkriegszeit [[1946]] in Hamm, wurde von der damaligen Militärregierung Bestimmungen über eine Wahl zu einer kommunalen Vertreterkörperschaft erlassen. Jeder Bezirk sollte zwischen 3.600 und 4.200 Einwohner umfassen. Der zu wählende Kandidat, sollte im Wahlbezirk seinen Wohnsitz haben und musste, nachdem er vom Entnazifizierungsauschuss auf seine politische Zuverläsigkeit überprüft worden war, die Genehmigung der Militärregierung haben. Insgesamt gab es acht Wahlbezirke, in dem jeweils die ersten drei Kandidaten mit den meisten Stimmen als direkt gewält galten. Somit wurden 24 Kandidaten direkt und 6 Kandidaten über Resevelisten in die Stadtverordnetenversammlung ([[Rat]]) gewählt. Jeder Wähler hatte bis zu drei Stimmen. Jedoch konnte ein Kandidat maximal nur eine Stimme bekommen.