Urkunde 1567 November 10

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Wappen der Familie von Galen

Gerd von Galen nimmt am 10. November 1567 mehrere Ländereien im Kirchspiel Hövel vom Kloster Kentrop in Erbpacht.

Regest

Gerd von Galen zum Ermelinghof (Ermelinckhave) und seine Ehefrau Mechelt bekunden, auf Fürbitten einiger Freunde von Ursula Schüngels, Äbtissin des Klosters Kentrup (Kentorpe), einige dem Kloster eigentümliche Pachtgüter und Ländereien im Kirchspiel Hövel (Hovell), auf und um den Kötterberg (Kertterberge) an verschiedenen Plätzen gelegen, die Drees Holtmann (kürzlich auf Holtmanns Hof verstorben) gegen jährliche Pacht in Gewinn hatte, in Erbgewinn zu eigenem Gebrauch empfangen zu haben. Für diese Ländereien zahlen er und seine Erben jährlich auf Martinitag (11. November) als Pacht zwei Scheffel Gerste und 16 Scheffel Hafer Hammer Maß (hemmscher maten) aus ihrem Erbe Hohenhoevels (Hoenhoevel) Hof, der im Kirchspiel Hövel im Amt und Gericht Werne (Wernhe) liegt. Sie leisten Währschaft für die Termingerechte Zahlung, die durch ihren auf ihrem Hohenhoevels Hof sitzenden Eigenbehörigen Johann in das Kloster Kentrup zu entrichten ist, bevor sie selbst etwas aus diesem Hof ausheben. Als Pfand setzen sie dafür ihr Hohenhoevels Erbe, aus dem das Kloster bei Zahlungsverzug ohne Widerspruch pfänden darf, und ferner ihre gesamte Habe im Stift Münster und in der Mark (Marcke). Der Aussteller siegelt und unterschreibt für sich und seine Ehefrau, die zustimmt; auf Bitten der Eheleute siegelt auch ihr Vetter bzw. Schwager Othmar von Galen tho Hoonover. Dies alles ist geschehen mit Wissen von Goddert Sundorp, Pater; Bernd des Roders und Johann Lengerkens; Prokurators zu Kentrup.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Bemerkungen

Die Urkunde ist hinsichtlich der Erwähnung der Äbtissin des Klosters Kentrop, Ursula Schüngels, von stadtgeschichtlicher Bedeutung für Hamm.

Anmerkungen

  1. Ermelinghof, Bestand Ermelinghof, Urkunden

Siehe auch