Arbeitsgericht Hamm

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Das Arbeitsgericht Hamm ist ein Gericht der ersten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. Sitz des Gerichtes ist Hamm, es unterhält beim Amtsgericht Lippstadt einen Gerichtstag für die Städte und Gemeinden Lippstadt, Erwitte, Geseke und Anröchte.

Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk des Arbeitgerichtes Hamm umfasst neben Hamm das Gebiet der Städte und Gemeinden Werl, Welver, Soest, Lippetal, Wickede (Ruhr), Bad Sassendorf, Ense, Möhnesee, Warstein, Rüthen, Lippstadt, Erwitte, Geseke und Anröchte. Für erstinstanzliche Verfahren aus den Städten und Gemeinden Lippstadt, Erwitte, Geseke und Anröchte findet im Amtsgericht Lippstadt ein Gerichtstag statt.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Hamm ist das Landesarbeitsgericht Hamm übergeordnet.

Gebäude

Das Arbeitgericht ist zusammen mit dem Landesarbeitgericht Hamm im Gerichtsgebäude Marker Allee 94 untergebracht.

Weblinks